PRESSEMITTEILUNG 16/2023

Ansbach, den 28.04.23

Bundesstraße 2 Nürnberg-Augsburg - Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Eichstätter Kreuzung beantragt - Höhenfreier Umbau beseitigt Unfallhäufungsstelle

Das Staatliche Bauamt Ansbach hat am 21. April 2023 bei der Regierung von Mittelfranken den Antrag auf Planfeststellung zur Erlangung des Baurechts gestellt.

Die „Eichstätter Kreuzung“ in Weißenburg ist der am stärksten belastete Knotenpunkt auf der B 2 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die hier aufeinandertreffenden Bundesstraßen 2 und 13 sowie die Kreisstraße WUG 1 weisen eine Gesamtbelastung von rd. 28.000 Kfz/Tag als Summe aller über die Kreuzung fahrenden Kraftfahrzeuge auf. Die hohe Verkehrsbelastung und –dichte wirken sich negativ auf die Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit aus, was die täglich zu beobachtenden Rückstauungen bestätigen. Auch wird die Kreuzung seit Jahren als Unfallschwerpunkt geführt. 

Aus diesen Gründen soll die derzeit mit einer Lichtsignalanlage ausgestattete Kreuzung „höhenfrei“ ausgebaut werden. Dabei ist vorgesehen, die Bundesstraße 2 in Tieflage unterhalb des derzeitigen Kreuzungsbereiches hindurchzuführen und mit Verbindungsrampen und einem Kreisverkehr mit der Bundesstraße 13 und der Kreisstraße WUG 1 zu verbinden.

Die Länge der Baumaßnahme beträgt rd. 1,1 km.

Durch die Tieferlegung der B 2 werden aufgrund der örtlichen Situation und der ungünstigen Wasser- und Untergrundverhältnisse ein rund 280 m langes Trogbauwerk als wasserdichte Grundwasserwanne und zwei Brücken zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich.

Die südlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Geh- und Radwegunterführung kann wegen der Tieferlegung der B 2 nicht erhalten werden und wird daher weiter südlich neu gebaut. Die nördlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Geh- und Radwegüberführung, der sogenannte „Wülzburgsteg“ wird abgebrochen und weiter nördlich als neues Bauwerk wiederhergestellt.

Kostenträger der Maßnahme sind die Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger der Bundesstraßen 2 und 13 und der Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen als Straßenbaulastträger der Kreisstraße WUG 1.

Die Beantragung der Planfeststellung hat sich immer wieder verzögert. Neue Richtlinien im Bereich des Lärmschutzes sowie bei der Entwässerung erforderten jedoch umfangreiche Anpassungen bei der bisherigen Planung. Zudem gestaltete sich die Planung und die Ausbildung des Trogbauwerks aufgrund der komplexen Grundwassersituation als äußerst aufwändig.

Mit den nun am 21. April 2023 bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegten Planfeststellungsunterlagen möchte das Staatliche Bauamt Ansbach Baurecht für dieses Projekt erlangen. Die eingereichten Unterlagen beinhalten neben einer ausführlichen textlichen Beschreibung der Maßnahme und einer Vielzahl an Plänen auch eine Reihe an Gutachten etwa zu den Themen Lärm, Entwässerung und Verkehrsqualität.

Das Planfeststellungsverfahren wird nun von der Regierung von Mittelfranken durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens können alle betroffenen Privatpersonen sowie die zuständigen Behörden und die Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zu diesem Projekt äußern. Dazu werden die Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt und können somit von jedermann eingesehen werden. In der Regel befindet sich der Auslegeort bei der betroffenen Kommune. Auslegungszeiten und -orte, die geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden bei den Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Parallel werden die Unterlagen auf der Homepage der Regierung zeitnah veröffentlicht.

Die Planfeststellungsbehörde wird die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren würdigen und einer Abwägung unterziehen. Im Rahmen eines Erörterungstermins können alle betroffenen Personen, die eine Einwand vorgebracht haben, diesen mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung diskutieren. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird der Maßnahme letztendlich von der Regierung von Mittelfranken Baurecht erteilt. Sollte dieser Beschluss nicht beklagt werden, kann das Staatliche Bauamt mit den Bauvorbereitungen beginnen. Wann dies der Fall sein wird, ist vom Ablauf des Verfahren wie z. B. der Anzahl der Einwände abhängig.

Auskunft erteilt:

Herr Eichler

Telefon: 0981/8905 - 1324