PRESSEMITTEILUNG 66/2020

Ansbach, den 11.12.20

Ev.-Luth. Pfarrkirche Geilsheim - Fertigstellung der Außeninstandsetzung - "Echter Hausschwamm"

Die Außeninstandsetzung an der Ev.-Luth. Kirche in Geilsheim wurde durch das Staatliche Bauamt Ansbach abgeschlossen.

Anlass der Baumaßnahme waren immer wieder herabstürzende Gratziegel des Kirchturms. Rings um die Kirche und in Bereichen des Friedhofs bestand Unfallgefahr. Für die Lokalisierung und Bewertung weiterer statische Schäden am Dachstuhl der Kirche, im Langhaus und im Kirchturm wurde zunächst ein Statikbüro beauftragt. Aufgrund dessen Befund war eine Sanierung des Gesamtbauwerkes in der Folge unumgänglich.

Die gesamte Baumaßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Baupflicht, in enger Abstimmung mit der Eigentümerin, der Ev.-Luth. Landeskirche, und der Kirchengemeinde Geilsheim sowie dem Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt.

Als 1. Bauabschnitt wurde der Turm im Frühsommer 2017 eingerüstet, das Dach saniert und anschließend der Außenanstrich des Turmes erneuert.

Da von Anfang April bis Ende September der Dachstuhl des Kirchenschiffs wegen des Schutzes der Wochenstube des Fledermausbesatzes keine Bautätigkeiten möglich waren, konnte erst im Oktober 2019 der 2. Bauabschnitt mit der statischen Sanierung des Kirchenschiffdachstuhles begonnen werden. Im Rahmen dieser zimmermannsmäßigen Reparaturen zeigten sich aktive Pilzschäden, der sog. „Echte Hausschwamm“. Das Mauerwerk unter den Schwellhölzern war mit Pilzmyzelen als Lebendbefall durchzogen. Betroffen waren zudem die Randbereiche im Kircheninnern, unterhalb der vorhandenen Holzkassettendecke. Eine unverzügliche Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen musste durchgeführt werden, um eine Verschleppung des Pilzes in Nachbarbereiche zu verhindern. Auch das vorhandene Tragwerk des Kirchenschiffes war durch den Pilz bereits massiv geschädigt. Die befallenen Hölzer wurden zurückgeschnitten und ausgetauscht. Die Ursache für die Schäden wurde beseitigt.

Für die Kirche in Geilsheim gilt die besondere Baulastregelung aufgrund „Herkommens“, d.h. der Freistaat Bayern ist wegen dieser besonderen Form des Gewohnheitsrechts an der Kirche zu 1/3 subsidiär baupflichtig. Die sog. Hand-und Spanndienste leistet die Kirchengemeinde.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 890.000,00 €, der staatliche Anteil beträgt ca. 220.000,00 €.

Seit Oktober 2020 kann die Kirche in Geilsheim nun wieder für Gottesdienste genutzt werden.

Auskunft erteilt:

Herr Wilmer

Telefon: 0981/8905-2167