PRESSEMITTEILUNG 51/2019

Ansbach, den 24.10.19

Vorzugstrasse zur Ortsumgehung in Schlungenhof vorgestellt

Staatliches Bauamt schlägt nach Vorlage aller Gutachten eine Vorzugsvariante westlich der Bahntrasse vor. In der letzten Arbeitsgruppen-Sitzung wurden die Ergebnisse der Variantenfindung unterschiedlich aufgenommen. Ergebnisse werden in einer Informationsveranstaltung am 11. November der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Variantenfindung zur Ortsumgehung in Schlungenhof konkretisiert sich. Das für die Planungen verantwortliche Staatliche Bauamt Ansbach hat nun alle Gutachten ausgewertet, um eine begründete Abwägung der unterschiedlichen Variantenvorschläge vorzunehmen. Und in der Gesamtabwägung aller relevanten Prüfkriterien – Schallwirkung, Flächenversiegelung, Verkehrswirkung, Kosten, etc. – landet die westlich der Bahnlinie teilweise bahnparallel verlaufende Variante 3.1 (siehe Grafik) auf dem ersten Rang. Sie hat die besten verkehrlichen Entlastungswirkungen, leitet den Verkehr am schnellsten und effektivsten um Schlungenhof herum und bietet die stärksten städtebaulichen und touristischen Entwicklungsmöglichkeiten im Untersuchungsgebiet. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Lärmschutzwall oder ähnlicher aktiver Lärmschutz die Anwohner am südlichen Ortsrand von Laubenzedel gleichzeitig vor dem Lärm der vorhandenen Bahnlinie und der neuen Umgehungsstraße schützen kann. 

In den vergangenen Monaten hatte das Staatliche Bauamt Ansbach intensiv alle aussichtsreichen Variantenvorschläge geprüft, die zum Teil aus Vorschlägen aus der Arbeitsgruppe hervorgingen. Auch die Nullvariante (Beibehaltung der B13 auf bestehender Straße) und eine modifizierte Nullvariante (Beibehaltung der bestehenden B13 mit Zusammenführung der WUG 22) – für die aktuell ein Bürgerbegehren eingereicht wurde – sind in die Abwägungen einbezogen worden. Gleichwohl verfehlen diese Nullvarianten das grundlegende Planungsziel für Ortsdurchfahrtsfreiheit zu sorgen. Schlungenhof wäre weiter starkem Verkehr und einer hohen Lärm- und Luftbelastungen ausgesetzt.

„Erste Vorschläge wurden bereits vor zweieinhalb Jahren gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe auf Karten per Hand eingezeichnet. Zudem haben wir über die Jahre eine Fülle an Vorschlägen erhalten, die wir alle ernsthaft geprüft haben. Das hat viel Zeit in Anspruch genommen.“, so Werner Ott, Projektleiter zum Vorhaben. Auch wenn nicht alle Mitglieder in der Arbeitsgruppe den Begründungen folgten, habe sich das Staatliche Bauamt stets zum Ziel gesetzt, die Planung für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar zu erläutern.

Auf der letzten Sitzung am Montag, den 21.10.2019, wurde dies ebenso deutlich. Einzelne Mitglieder der Arbeitsgruppe hätten lieber Varianten mit einer anderen Streckenführung auf den vorderen Plätzen gesehen oder favorisieren die Nullvariante. „Da sind die Positionen klar. Wir als Staatliches Bauamt kennen die unterschiedlichen Positionen und sind auf die jeweiligen Argumente auch eingegangen. Wir haben allerdings vom Bund den Auftrag, eine Umgehungsstraße zu planen. Und nach Vorliegen aller sachlichen Argumente über alle Varianten haben wir einen belastbaren Vorschlag präsentiert. Den werden wir auch der Öffentlichkeit präsentieren“, so Herr Schmidt, Behördenleiter beim Staatlichem Bauamt.

Wie geht es weiter? Die nächsten Schritte im Beteiligungsprozess sehen vor, dass die breite Öffentlichkeit über das Verfahren und Ergebnisse zur Variantenfindung informiert wird. Am 11. November 2019 findet deshalb eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Stadthalle statt, in der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten werden, ihre Fragen an die Planer zu richten. Das Staatliche Bauamt wird im Vorfeld der Veranstaltung nochmals gesondert zum Termin einladen. 

Die Übersicht zeigt die Vorzugsvariante 3.1 mit dem angesprochenen Lärmschutz.

Auskunft erteilt:
Herr Ott
Telefon: 0981/8905 - 1320