Auszubildende als Straßenwärter (m/w/d)

Aufgabengebiet

Das Staatliche Bauamt Ansbach bietet Schulabgängern (m/w/d) mit qualifizierendem oder mittlerem Bildungsabschluss zum 01. September 2024 in unseren Straßenmeistereien Ansbach, Gunzenhausen, Neustadt/Aisch und Uffenheim je einen Ausbildungsplatz als Straßenwärter (m/w/d).

Ihr Profil

Im Rahmen der Ausbildung erwerben Sie auch den Führerschein C/CE. Sie sollten daher bis zum 31.05.2027 18 Jahre alt sein.

Wir bieten

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt 1.086,82 EUR im ersten bis 1.190,61 EUR im dritten Ausbildungsjahr. Die Kosten für den Führerschein (Klasse B und C/CE) werden von uns übernommen. Bei einem sehr guten Ausbildungsabschluss ist auch eine Weiterqualifizierung zum Straßenmeister im Beamtenverhältnis möglich. Umfassende Informationen über den (Ausbildungs-)Beruf „Straßenwärter“ (m/w/d) finden Sie unter folgender Internetadresse: https://www.ich-bau-bayern.de/ausbildung/schueler_ausbildungsberufe/index.html

Weitere Informationen

  • Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden ansonsten bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
  • Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht bei dieser Ausschreibung ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
  • Die Staatsbauverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  • Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung im Betreff die Kennziffer an. Bewerbungsunterlagen bitten wir möglichst elektronisch einzureichen. Unterlagen können nicht zurückgesandt werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach dem vollständigen Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht.

Stellenangebot drucken

Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet, soweit die gesundheitliche Eignung für den Beruf des Straßenwärters (m/w/d) gegeben ist.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) weisen wir hin.

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung möglichst per E-Mail in einer pdf-Datei bis zum 16.10.2023 an: bewerbung@stbaan.bayern.de

Im Rahmen der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie über unseren Umgang mit den Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) mittels folgendem Link aufklären: Datenschutzhinweise